Maximilian Bär

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e.V.) Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.)

Sprachen

Englisch

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
  • Deutscher Anwaltverein – Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
  • Rotary Club Nürnberg
  • Mitglied im Kuratorium des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen 
  • Alumni der juristischen Fakultät Erlangen e.V.
  • Förderverein der Nürnberger Kunstvilla, die Kunstvilligen e.V.
  • Europa-Union Deutschland e.V.

Vortragstätigkeit

  • Die Vertretung von Unternehmensleitern in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (Rechtsanwaltskammer Nürnberg)
  • Selbstanzeige im Kontext privater Fremdwährungskonten (Webinar Fintegra GmbH)
  • Der Strafverteidiger und die Medien (Oberlandesgericht Nürnberg)
  • Licht im Dunkel der Hauptverhandlung – das DokHVG als verpasste Chance oder großer Wurf? (Rechtsanwaltskammer Nürnberg)
  • Die Polizei dein Feind und Neider – Umgang mit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (Rechtsanwaltskammer Nürnberg)
Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Maximilian Bär ist auf Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Er berät und verteidigt Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter von mittelständischen sowie börsennotierten Unternehmen – von der frühzeitigen strategischen Beratung bis hin zur Verteidigung in komplexen Strafverfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Führung und Konzeption interner Ermittlungen. Hier berät er nicht nur Unternehmen, sondern verteidigt auch betroffene Entscheidungsträger konsequent und durchsetzungsstark. Seine Expertise umfasst u. a.:

  • Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Lohnsteuer- und Sozialabgabenhinterziehung
  • Kartellverfahren
  • Steuerliche Selbstanzeigen

Für seine Leistungen wurde Maximilian Bär vom F.A.Z.-Institut in Kooperation mit QuantiQuest als TOP Anwalt 2026 ausgezeichnet – in den Kategorien Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.


Erfahrung in bedeutenden Verfahren

Mandanten profitieren von seiner langjährigen Erfahrung in der Verteidigung wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanter Strafverfahren sowie von seiner besonderen Expertise bei existenzbedrohenden Verfahren.

Rechtsanwalt Bär vertritt zudem regelmäßig Berufsgruppen, für die strafrechtliche Ermittlungen besonders schwerwiegende Folgen haben können, z. B.:

  • politische Mandatsträger
  • Ärzte und Heilberufe
  • Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzverwalter
  • Polizei- und Justizbeamte

In zahlreichen Fällen konnten berufsrechtliche Konsequenzen abgewendet oder deutlich reduziert werden.


Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet und international

Rechtsanwalt Maximilian Bär ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und übernimmt zudem Mandate mit internationalem Bezug. So war er bereits in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen für Unternehmen in Indien eingebunden.


Beruflicher Werdegang und Qualifikationen
  • Seit 2014 ausschließlich im Strafrecht tätig

  • Gründungspartner der Kanzlei Seifert Bär Rechtsanwälte (2020)

  • Fachanwalt für Strafrecht

  • Zertifizierter Verteidiger im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.)

  • Wirtschaftsmediator (MuCDR)

Besondere Expertise besitzt er zudem in Revisionsverfahren, in der Verteidigung öffentlichkeitswirksamer Strafverfahren sowie in der strategischen Rechtskommunikation und prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit.


Studium und internationale Erfahrung

Sein Studium der Rechtswissenschaften und Kriminologie absolvierte Maximilian Bär an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Während seines Referendariats am Oberlandesgericht Nürnberg war er Stipendiat des Hanban (Confucius Institute Headquarters, Beijing) und arbeitete bei der internationalen Wirtschaftskanzlei DaHui Lawyers in China.

Darüber hinaus begleitete er Delegationsreisen nach China und knüpfte enge Kontakte zu hochrangigen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Kultur.


Gesellschaftliches und politisches Engagement

Seit seiner Schul- und Studienzeit ist Rechtsanwalt Maximilian Bär vielseitig gesellschaftlich und politisch engagiert. Dieses Engagement setzt er bis heute fort:

  • Mitglied im Rotary Club Nürnberg (gegründet 1929)

  • Mitglied im Kuratorium des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen

  • Mitglied bei den Alumni der Juristischen Fakultät Erlangen e.V.

  • Mitglied im Förderverein der Nürnberger Kunstvilla (die Kunstvilligen e.V.)

  • Mitglied der Europa-Union Deutschland e.V.

Damit verbindet er seine anwaltliche Tätigkeit mit einem starken Einsatz für Kultur, Bildung, internationale Verständigung und gesellschaftliche Verantwortung.


Vortragstätigkeit und Lehre

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Bär auch als Dozent gefragt. Für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hält er regelmäßig Fortbildungsvorträge nach § 15 FAO im Bereich Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Öffentlich bekannt gewordene Mandate sind u.a.

  • Vertretung eines Geschäftsführers eines international tätigen Unternehmens in einem Kartellverfahren wegen des Verdachts unerlaubter Preisabsprachen
  • Verteidigung des Geschäftsführers eines mittelständischen Bauunternehmens vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung an einen Mitarbeiter des staatlichen Bauamts
  • Verteidigung des Geschäftsführers eines Maschinenbauunternehmens wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung und des Lieferantenbetrugs
  • Verteidigung des Geschäftsführers einer Messebaufirma wegen des Vorwurfs des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung
  • Verteidigung im sog. „ICE-Messerangriff-Prozess“ vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München
  • Nebenklagevertretung des Ersten Bürgermeisters einer Marktgemeinde im Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München gegen „Susanne G.“
  • Nebenklagevertretung im Schwurgerichtsverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen den „Messerstecher von St. Johannis“
  • Verteidigung im Nürnberger „Mokkacreme-Prozess“ wegen des Vorwurfs eines strafbaren medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs
  • Verteidigung im Indizienprozess wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes an einem Bundespolizisten vor dem Landgericht Ansbach
  • Verteidigung eines Polizeibeamten des Bayerischen Landeskriminalamts im „LKA-Großverfahren“ vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt
  • Verteidigung der Geschäftsführerin eines Pflegeheims im Verfahren um Todesfälle im „Schloss Gleusdorf“ vor dem Landgericht Bamberg
  • Nebenklagevertretung im sog. „NSU-Verfahren“

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