Maximilian Bär

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Sprachen

Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Europa Union
  • Alumni der juristischen Fakultät Erlangen
  • Förderverein der Nürnberger Kunstvilla
  • Führungskräfteprogramm der Zentrale der Konfuzius-Institute Peking, China

Maximilian Bär studierte Rechtswissenschaften und Kriminologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist verheiratet und hat ein Kind.

Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Nürnberg. Einen Teil seines Referendardienstes verbrachte er in China und war in Peking in einer Großkanzlei tätig, die chinesische und multinationale Unternehmen berät. Außerdem unternahm er 2014 und 2017 mit weiteren hochrangigen Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur der Metropolregion Nürnberg Delegationsreisen nach China.

Er ist seit November 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich im Strafrecht tätig. Zunächst in der Kanzlei Dr. Bader & Partner und seit Juli 2020 als Gründungspartner der Kanzlei Seifert Bär Rechtsanwälte. Er ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator (MuCDR) und seit 2018 durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Verantwortungsbewusstsein, Sozialkompetenz und Überzeugungskraft zeichnen Rechtsanwalt Bär aus. Er ist seit seiner Studienzeit vielfältig in der Nürnberger Stadtgesellschaft und darüber hinaus engagiert.  

Rechtsanwalt Bär ist für Sie Ansprechpartner in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und Verfahrensstadien. Ebenso engagiert vertritt er Sie als Nebenklagevertreter und begleitet Sie als Zeugenbeistand bei gerichtlichen und behördlichen Vernehmungen.

Im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts vertritt er Mitarbeiter und Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen, beispielsweise aus dem Gesundheitswesen, dem Baugewerbe, als auch Hotel-, Gaststätten-, und Lebensmittelgewerbe gegen Verwürfe der Korruption, Untreue, Lohnsteuer- sowie Sozialabgabenhinterziehung.

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist Rechtsanwalt Bär auch international für Sie tätig, so führte er bereits wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen bei Unternehmen in Indien durch.

Rechtsanwalt Bär verteidigt Sie ebenso bei allen Vorwürfen des allgemeinen Strafrechts, des Sexual- und Betäubungsmittelstrafrechts sowie im Strafvollstreckungsverfahren und im Verkehrsstrafrecht.

Darüber hinaus verfügt er über vielfache und erfolgreiche Erfahrung bei der Vertretung im Revisionsverfahren.

Öffentlich bekannt gewordene Mandate sind u.a.

  • Die Verteidigung im Nürnberger „Mokkacreme-Prozess“ wegen des Vorwurfs eines strafbaren medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs
  • Die Verteidigung im Indizienprozess gegen den Vorwurf des versuchten Mordes an einem Bundespolizisten vor dem Landgericht Ansbach
  • Die Verteidigung eines Polizeibeamten des bayerischen Landeskriminalamts im „LKA-Großverfahren“ vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt
  • Die Verteidigung der Geschäftsführerin eines Pflegeheims im Prozess um Todesfälle im „Schloss Gleusdorf“ vor dem Landgericht Bamberg
  • Die Nebenklagevertretung im Schwurgerichtsverfahren gegen den „Messerstecher von St. Johannis“ vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Die Nebenklagevertretung des ersten Bürgermeisters einer Marktgemeinde im Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München gegen „Susanne G“
  • Die Verteidigung im sog. „ICE-Messerangriff-Prozess“ vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München